Rechtliches

Die gestrengen EU-Normen des Medizinproduktgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes sind zum Schutze der Verbraucher und als Leitlinien installiert worden, was unsere volle Zustimmung findet. Hierin ist auch verankert, dass keine Heilversprechen abgegeben werden dürfen. Das tun wir auch nicht und sagen: es ist kein Medizinprodukt! Wir verweisen deshalb ausdrücklich, um nicht eine gesuchte „Beute“ der Abmahnvereine zu werden (dort geht es allerdings oftmals nur um den Faktor Geld zu verdienen) darauf hin, dass es sich um Produkte handelt, die zur Zeit von der Schulmedizin nicht anerkannt und somit keine evidenzbasierte Medizin darstellen.